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Geschichte der Siebenbürger Sachsen - Ein Überblick

Die Ansiedlung von Deutschen in Siebenbürgen ist kein isolierter Vorgang, sondern geschah im Zuge der Ostkolonisation ab dem 12. Jahrhundert. Bauern, Priester, Ritter, Handwerker und Kaufleute verließen ihre Heimat im Westen und zogen Richtung Osten nach Brandenburg, Pommern und Schlesien, Ungarn und die Zips.

Ostkolonisation

Im Zuge der Ostkolonisation wurden Gebiete in Ungarn, Böhmen, Gallizien und dem Baltikum von deutschen Siedlern besiedelt. Es war ein kontinuierlicher Prozess, der seinen Höhepunkt im 13. Jahrhundert erreichte. Später kamen dann auch Gebiete in Russland (18. und 19. Jahrhundert), im Schwarzmeergebiet dazu.

So trafen auch die Boten des ungarischen Königs Geisa II. im Westen ein und versprachen den Auswanderungswilligen große Freiheiten und fruchtbaren Boden. Der König bestätigte ihnen "unus sit populus - jeder sei gleich". Also nicht in England, sondern in Siebenbürgen wurde der moderne verfassungsrechtliche Begriff „Freiheit und Gleichheit“ geboren. Die ungarischen Könige sprachen von den Siebenbürger Sachsen als ihren "treuen deutschen Gästen". Dabei blieb es, bis im 19. Jahrhundert die verbrieften Rechte der Siebenbürger Sachsen vom Hause Habsburg außer Kraft gesetzt wurden.

Ansiedlung

Die Ansiedlung der Siebenbürger Sachsen erfolgte unter König Geisa II (1141-1162). Die Siedler kamen nicht als Eroberer, sie wurden vom ungarischen König als dem Landsherrn gerufen. Sie kamen "ad retinendam coronam" - zum Schutze der Krone. Sie sollten das Königreich und den König vor eindringenden feindlichen Völkern aus dem Süden, Osten und Westen sowie vor inneren Feinden (Adlige und Stammesfürsten) mit Waffen schützen und verteidigen. Zu der Zeit unternahmen die Kumanen aus der großen Walachei Raubzüge nach Siebenbürgen. Der König erhoffte sich darüber hinaus auch noch wesentlich höhere Steuern, fortgeschritteneren Ackerbau, Städtebau, eine Belebung des Handels, Erwartungen, die sich erfüllten und so dazu führten, dass ihnen Könige und Fürsten die Privilegien immer wieder erneuerten und sie gegen adlige Angriffe schützten.

Die Ansiedlung erfolgte in sogenanntem "dessertum", d.h. Wüste, also unbewohnt. Wälder und Sümpfe bedeckten teilweise diese Gebiete, die durch die Verlegung der Verhauzonen gegen Osten und Süden für die Besiedlung vom ungarischen König freigegeben wurden. Es war der sogenannte Königsboden.

Die deutschen Siedler mussten niemanden verdrängen, um den Boden zu bearbeiten und urbar zu machen. Zusammen mit ihnen siedelten sich auch nomadisierende Rumänen und Slawen an, außerdem waren vor und mit ihnen Szekler und Magyaren im "Land jenseits des Waldes" ansässig geworden.

Die ersten Siedlungen waren wohl Hermannstadt, Leschkirch , Schenk sowie deren Umgebungen. Diese Gebiete heißen auch heute noch im Volksmund "das alte Land".

Es blieb aber nicht bei dem einen Siedlungsakt durch Geysa II. Der Zeitpunkt der Besiedlung Nordsiebenbürgens kann wegen fehlender Unterlagen nicht geklärt werden. Um das Jahr 1210 wurde die Grenzverhaulinie vom Geister Wald (Perschaner Gebirge) auf die Karpatenkämme verlegt, so wurde die Burzenländer Hochebene frei für die Besiedlung. König Andreas II. vergab sie 1211 an den Deutschen Ritterorden mit dem Auftrag der Besiedlung und der Missionierung in Kumanien (dem heutigen Gebiet der Südmoldau und Munteniens). Dieser errichtete zum Schutz des Burzenlandes 5 Ordensburgen, Hauptburg und Ordenssitz war Marienburg, benannt nach der Schutzheiligen des Ordens.

Der Deutsche Ritterorden beabsichtigte einen eigenen Staat unter der Oberhoheit des Papstes zu errichten, weshalb sie nach nur vierzehn Jahren im Burzenland im Jahre 1225 von König Andreas II. vertrieben wurden. Sie wurden anschließend nach Preußen berufen, wo sie eine zweite Marienburg an der Nogat bauten.

Es wird angenommen, dass die deutschen Gemeinden des Burzenlandes in dieser Zeit gegründet wurden, darunter auch Tartlau.

Auch nach dieser "großen Kolonisation" im Mittelalter haben die deutschen Siedler, die in der neuen Heimat in jahrhundertelangem Zusammenleben zu einer festen Gemeinschaft, den "Siebenbürger Sachsen" zusammenwuchsen, die Verbindung zum Mutterland ununterbrochen aufrechterhalten. Aus Deutschland, Österreich, Böhmen und der Zips sind Einzelpersonen oder kleinere Gruppen zugewandert. So die Zuzüge zwischen 1742-1750 der Baden-Durlacher (etwa 800 Evangelische ) aus Deutschland hauptsächlich nach Mühlbach und der Landler aus Österreich -zwangsweise- im 18. Jahrhundert, die 1000 Württembergischen Schwaben Mitte des vorigen Jahrhunderts sowie die zahlreichen Zipser Familien nach Nordsiebenbürgen um die Jahrhundertwende.

Die vier Völker, Szekler, Rumänen, Magyaren und Siebenbürger Sachsen waren nicht uransässig: die Szekler kamen wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts und wurden völlig magyarisiert; die Rumänen begannen während der bulgarischen Oberhoheit in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts über die Donau nach Norden vorzudringen; die Magyaren besetzten das Karpatenbecken im Jahre 896 und besetzten ganz Siebenbürgen bis 1200; die Sachsen kamen um die Mitte des 12. Jahrhunderts noch später nach Siebenbürgen.

Woher kamen sie

Die ältesten päpstlichen Urkunden, angefertigt Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts bezeichnen die Siedler als "flandrenses", also Flamen aus Flandern. Wie man heute weiß, waren auch französischsprechende Wallonen (latini) unter ihnen. In späteren Urkunden nennt man sie "teutonici", d.h. Deutsche, sie selber nennen sich "Detschen". Heute nennen sie sich Sachsen. Die Bezeichnung "Sachsen" stammt aus der mittelalterlichen, ungarischen Kanzleisprache, die mit "saxones" die deutschen Siedler bezeichneten. Im Andreanischen Freibrief von 1224 heißen die Siedler der Hermannstädter Provinz "unsere getreuen deutschen Gastsiedler".

Über die ersten Aussiedlungen gibt es keine Urkunden und Namenslisten, so dass durch die Forschungsquellen (Namens- und Mundartforschung, Sitten, Bräuche, Häuser- und Ackerbau, Trachten, Heiligenverehrung, Gottesdienstform usw.) folgende Auswanderungsgebiete ausgemacht wurden: Flandern (Belgien), Elsaß und Lothringen (Frankreich), Luxemburg und das Bistum Lüttich, das Erzbistum Köln, Hunsrück, Südeifel, Westerwald bis ins Westfälische und das Bistum Trier. In der Mehrzahl sind es also Mosel- und Rheinfranken.

Wie viele kamen

Neuere Forschungen haben ergeben, dass die Zahl der ersten Ansiedler viel geringer war, als die Historiker ursprünglich angenommen haben. Karl Kurt Klein schätzt die Zahl der Ansiedler im Altland um Hermannstadt auf 500 Familien, also 2000-3000 Personen und nicht wie ursprünglich angenommen 300.000 Menschen.

Die Seelenzahl der Sachsen war nie groß. Um 1300, nach dem Mongolensturm, kann man unter 200.000-230.000 Bewohnern Siebenbürgens ca. 100.000 Sachsen annehmen, Ende des 16. Jahrhunderts waren es infolge der Türkenkriege immer noch ca. 100.000, im Jahre 1765 waren es 120.000 in 241 sächsischen Orten. Höchste Seelenzahl von 250.000 in 250 Ortschaften zählten sie vor dem 2. Weltkrieg. Vor dem 2. Weltkrieg lebten in Rumänien ca. 800.000 Deutsche: Siebenbürger Sachsen, Banater Schwaben, Bessarabien-, Bukowina-, Dobrudscha-, Sathmar- und Streudeutsche.

Ursachen der Ansiedlung

Die Ursachen der deutschen Ostsiedlung findet man in einem Bevölkerungsüberschuss und einer zunehmenden Bedrückung der landlosen Bevölkerung. Sie kamen aus existenzieller Not und Überlebenswillen. Nach fränkischem Recht behielt der jüngste Sohn der Familie den Bauernhof, konnte dieser und der dazugehörende Boden nicht weiter aufgeteilt werden, mussten sich die anderen Neuland suchen. Als es solches im eigenen Land nicht mehr gab, suchten sie es im Osten zwischen Elbe und Oder und darüber hinaus.

Rechtliche Grundlage

Der ungarische König stellte seinen deutschen "Gästen" Rechte und Freiheiten in Aussicht. Die wichtigsten waren: Freiheit, Selbstverwaltung, eigene Gerichtsbarkeit, freie Wahl der Amtsmänner, Richter und Pfarrer, das ausschließliche Besitz- und Bürgerrecht auf dem zugeteilten Territorium, direkte Unterstellung unter die Königskrone (d.h. Reichsunmittelbarkeit).

Die beste Rechtsstellung der Siedler von "Broos bis Draas" sicherte ihnen König Andreas II. 1224 im "Goldenen Freibrief" auch "Adreanischer Freibrief" genannt. Die anderen Siedlungsverbände strebten auch danach, in den Genuss dieses Privilegs zu gelangen, das ihnen im Lauf einer Entwicklung von fast 300 Jahren gelang: 1318 den Stühlen Mediasch und Schelk, 1366 dem Bistritzer Distrikt, 1393 dem Winzer Distrikt und 1422 dem Burzenland. Dieser Freibrief war das "Grundgesetz" oder die "Magna Charta" der Siebenbürger Sachsen.

Nationsuniversität

Die sächsischen Gebiete wuchsen so zu einer politischen und rechtlichen Gemeinschaft zusammen, die 1486 von Mathias Corvinus als sächsische "Nationsuniversität" anerkannt wurde. Rechtsgrundlage dieser bildete der Andreanische Freibrief von 1224. Von nun an war die "Nationsuniversität" für alle Sachsen des Königsbodens die höchste politische, administrative, richterliche und gesetzliche Instanz, die aus Vertretern der Stühle und Distrikte bestand. Die Nationsuniversität wählte als höchsten Beamten den "Komes" oder Sachsengrafen.

Neben dem Königsboden - dem Siedlungsgebiet der Siebenbürger Sachsen - gab es noch zwei weitere, in sich geschlossenen Rechts- und Verwaltungsgebiete: den Szeklerboden und den Komitatsboden oder ungarischen Adelsboden. Diese drei ständischen Nationen schlossen sich erstmal 1437 zur Union oder brüderlichen Einigung ("unio trium nationum") im Landtag zusammen. Diese Einigung bildete später die ständische Verfassung des Fürstentums Siebenbürgen.

Nicht alle sächsischen Siedlungen Siebenbürgens konnten ihr Freitum aufrechterhalten, etwa ein Drittel der Sachsen lebte als Hörige auf Adelsboden in den Komitaten. Erst 1848 sind sie freie Bauern geworden.

Die Nationsuniversität hat ihre Funktion bis 1876 ausgeübt, danach verwaltete sie nur noch das Vermögen der Siebenrichterwaldungen, bis sie nach der 1. rumänischen Agrarreform (1923) den meisten Besitz verlor und 1937 schließlich das Restvermögen.

Das Eigenlandrecht 1583-1853

Das Eigenlandrecht war der dritte rechtliche Grundpfeiler und ist ein bürgerliches Gesetzbuch. Nach ihm wurden die Beamten gewählt, Recht gesprochen, Ehe, Erbschaft und Vormundschaft geregelt. Vorarbeit zum Buch leisteten Honterus, Bommel und Fronius , das am 18.02.1583 durch den König und siebenbürgischen Fürsten Stephan Bathory in Krakau bestätigt wurde. Das Eigenlandrecht erhielt so Gesetzeskraft, das rund 300 Jahre lang die rechtlich-sozialen Beziehungen der Siebenbürger Sachsen regelte. 1853 mit Einführung des österreichischen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches wurde das Eigenlandrecht, zum Schaden der Sachsen, außer Kraft gesetzt.

Folgen des Zweiten Weltkriegs

Der rumänisch-deutsche Wirtschaftsvertrag, der den Weg zur Einbeziehung Rumäniens in die Einflusssphäre des Dritten Reiches öffnete, trieb die deutsche Volksgruppe in die Arme Berlins.

Am 23. August 1944 wechselte Rumänien die Front, für die Deutschen in Rumänien (Siebenbürger Sachsen, Banater und Sathmarer Schwaben, Banater Berglanddeutsche, Zipser Sachsen u.a.) hatte das nach Kriegsende schlimme Folgen: Deportation von 65.000 Rumäniendeutschen, davon ca. 26.000 Sachsen zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion, Enteignung der deutschen Bauern (März 1945), Enteignung des deutschen Bürgertums durch die Verstaatlichung aller Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe (Juni 1948), Verstaatlichung des gesamten deutschen Schulvermögens (August 1948).

Rückhalt erfuhren die Deutschen in dieser schweren Zeit durch die Evangelische Landeskirche in ihrer volkskirchlichen Tradition. Diese ist vom atheistischen Staat auf ihren engsten theologischen Bereich eingeschränkt worden: Abhalten von Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Beerdigungen.

Eine schmerzliche Kriegsfolge für die Deutschen in Rumänien war die Trennung zahlreicher Familien durch Kriegsgefangenschaft, Zwangsevakuierung Nordsiebenbürger Sachsen (gehörten seit 1940 zu Ungarn - Wiener Schiedsspruch) und das Einreiseverbot nach Rumänien für Tausende in die ukrainischen Kohlebergwerke Deportierte.

Nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien im Jahre 1967 siedelten immer mehr Deutsche im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland aus. Mit dem Sturz der Ceauşescu-Diktatur im Dezember 1989 setzte der Massenexodus der Siebenbürger Sachsen ein.

Wo leben sie heute

Der Großteil der Siebenbürger Sachsen lebt in Deutschland (mehr als 220.000), in Österreich (15.000), in den USA (ca. 25.000), in Kanada (ca. 8.000) und in Siebenbürgen (ca. 15.000).


Autor: Kordula E. Orendi

Erstellt: 20. Januar 2010 - 20:50. Geändert: 31. Dezember 2010 - 17:34.