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Kirchenburg Tartlau - UNESCO-Welterbestätte seit 1999

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Beerdigung

Das Ableben eines Familienmitgliedes wird durch einen Angehörigen dem Pfarrer gemeldet und das Begräbnis festgelegt. Informiert werden außerdem Burghüter, der durch das Läuten (immer 14 Uhr) eine Beerdigung ankündigt und am Beerdigungstag den Beginn der Beerdigungsfeier einläutet. Auch dem Totengräber auf dem Friedhof wird der Beerdigungstermin bekannt gegeben.

Beerdigung ist Sache der zuständigen Nachbarschaft, Träger des Sarges bilden jeweils sechs Nachbarn des Verstorbenen. Die Begräbnisfeier beginnt im Hof des Verstorbenen, der Nachbarvater bittet durch eine Rede im Haus um die Herausgabe des Toten. Der verschlossene Sarg wird im Hof aufgebahrt. Der Pfarrer vollzieht vor dem Sarg seinen Dienst mit Schriftlesung, Gebet und Aussegnung. Der Leichenzug formiert sich: Blaskapelle führen den Zug an, dann der Pfarrer mit Kurator, dahinter der Leichenwagen gezogen von Pferden, neben dem Wagen gehen auf beiden Seiten die Träger, diesen folgen die männlichen, dann die weiblichen Leidtragenden und dann die restliche Gemeinde, hier wiederum in der Reihenfolge erst Männer, dann Frauen.

Vor dem Friedhofstor wird der Sarg von den Trägern vom Wagen genommen und dem Pfarrer folgend zum Grab getragen, dies alles zu Trauermärschen der Blaskapelle.

Der Pfarrer hält am offenen Grab die Totenrede und Einsegnung des Toten . Die Träger versenken den Sarg im Grab. Nach dem Segen des Pfarrers dankt der „Leichenvater“, ein Anverwandter oder ein Gemeindeglied dem Pfarrer für die Trostworte und der anwesenden Gemeinde, der Nachbarschaft, der Blasmusik für das letzte Geleit, die erwiesene Anteilnahme.

Die Beerdigung ist, wie auch die Hochzeit, nicht allein Sache der trauernden Familie sondern auch der Nachbarschaft und der ganzen Gemeinde.

Autor: Kordula E. Orendi

Erstellt: 25. Januar 2010 - 19:32. Geändert: 13. August 2010 - 20:14.